Bescheinigung §850k Download

Musterformular §850k Abs. 5 ZPO Download

Dir droht eine Kontopfändung? Du musst aber Unterhalt zahlen? Oder deine Hartz IV Leistungen sind in Gefahr? Dann wird es Zeit, den Freibetrag vom P-Konto zu erhöhen! Ab dem 01.07.2021, steht ein neues Formular §850k für die Erhöhung des Freibetrages auf dem P-Konto zur Verfügung!

Hier zur Freibetragserhöhung vom P-Konto 2021 (1282 Downloads)

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV)

»Alternative: P-Konto Freibetrag online vom Fachanwalt erhöhen lassen!«

Darum brauchst du ein Musterformular nach §850k Abs. 5 ZPO!

Dir steht als Schuldner ein Grundfreibetrag zu. Dieser ist pfändungssicher. Hierbei handelt es sich um genau 1252,64 Euro pro Kalendermonat. Doch was passiert, wenn du gegenüber deinen Kindern bzw. dem ehemaligen Ehegatten zu Unterhalt verpflichtet bist? Dann kannst du mit diesem mickrigen P-Konto Freibetrag, deinen Verpflichtungen niemals nachkommen!

Genau darum, existiert die Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO, mit der du deinen Grundfreibetrag auf dem Pfändungsschutz-Konto erhöhen kannst. Oben findest du den kostenlosen Download dieses Formulars. Trotz Schulden und Kontopfändungen, bekommst du so die Möglichkeit, deinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Und zwar, bevor du kein Geld mehr hast!

Allerdings spielen noch andere Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel für Rentenzahlungen, die über den Freibetrag hinausgehen. Oder Kindergeldzahlungen des Staates. Nicht selten, übersteigen die Hartz IV Leistungen den monatlichen Freibetrag. Auch dafür, ist die Bescheinigung nach §850k bzw. dieses Musterformular geeignet.

Musterformular/Bescheinigung §850k Download ausdrucken und ausfüllen

Um deinen Freibetrag vom P-Konto zu erhöhen, benötigst du die Bescheinigung §850k Abs. 5 ZPO. Doch wer füllt dir dieses Formular aus? Oder unterschreibt und stempelt rechtssicher ab? Hier sind einige Möglichkeiten:

  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Jobcenter
  • Familienkasse
  • Arbeitgeber
  • Banken
  • Kommune/Sozialamt

Es kommt darauf an, wie sich deine Lebenssituation darstellt. Wenn deine staatlichen Leistungen (Hartz IV) in Gefahr sind, wird dir das Jobcenter das Formular ausfüllen bzw. abstempeln. Zwar besteht offiziell keine Pflicht, aber vermutlich bekommst du zu 99 Prozent die gewünschte Bescheinigung §850k Abs. 5 ZPO.

Als Arbeitnehmer, besteht die Möglichkeit, deinen Arbeitgeber zu fragen. Allerdings ist hier natürlich das Schamgefühl recht hoch. Zumindest geht es deinen Arbeitgeber nichts an. Also bleibt in diesem Fall nur der Gang zum Anwalt (bevorzugt Fachanwalt für Insolvenzrecht). Oder du gehst zum Steuerberater. Auch Banken selbst oder Schuldnerberatungsstellen, können das Formular §850k Abs. 5 ZPO ausfüllen.

Hinweise zum Ausfüllen der Bescheinigung §850k Abs. 5 ZPO

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, das Formular §850k Abs. 5 ZPO für die P-Konto Freibetrag Erhöhung selbst auszufüllen. Zunächst trägst du deine Daten ein. Dein vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie natürlich das P-Konto, um was es sich handelt. Der Grundfreibetrag beziffert sich derzeit auf exakt auf 1252,64 Euro für eine Person!

Jetzt werden weitere unterhaltspflichtige Personen eingetragen. Dazu gehören beispielsweise:

  • unterhaltsberechtigte Kinder
  • Ehepartner (auch nach Scheidung/Trennung)
  • Lebenspartner

Pro unterhaltsberechtigter Person, erhöht sich der Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto. Hier ist ein kleines Rechenbeispiel:

Du bist Arbeitnehmer und musst für 2 Kinder Unterhalt zahlen. Hierbei stehen dir zunächst 1252,64 Euro Freibetrag auf deinem P-Konto zu. Ohne die Bescheinigung §850k Abs. 5 ZPO, könnten Gläubiger deine Konto pfänden und sämtliche Beträge über dem Freibetrag für die Tilgung nutzen. Wenn du aber das Formular ausfüllst und bei deiner Bank einreichst, erhöht sich der Freibetrag auf dem P-Konto auf 1986,73 Euro!

Bevor du deinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kannst, lohnt sich also der kostenlose Formular §850k Abs.5 ZPO Download !

Hier zur Freibetragserhöhung vom P-Konto 2021 (1282 Downloads)

Doch halt, es geht nicht nur um Unterhalt und dergleichen!

Beim Thema Freibetrag vom P-Konto erhöhen, handelt es sich nicht nur um Unterhaltsleistungen. Im Formular §850k Abs. 5 ZPO, befindet sich die Klausel „Laufende Geldleistungen, die durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen sind“. Worum geht es hier genau?

  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Kleiderverschleißzulage
  • Grundrenten (ab einem Grad der „Beschädigung“ von 30 Prozent)
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegezulage und Leistungen

Auch Lohnersatzleistungen sichert die Bescheinigung §850k Abs. 5 ZPO ab. Dazu gehören beispielsweise die Erwerbsminderungsrente, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld und dergleichen. Kindergeld ist übrigens nicht pfändbar! Auch einmalige Sozialleistungen, können mit dem Musterformular §850k Abs. 5 ZPO vor einer Kontopfändung geschützt werden. Beispiele hierfür sind:

  • Kosten von Klassenfahrten
  • Erstausstattungen bei einer Schwangerschaft (Babyerstausstattung)
  • Darlehen nach SGB II und SGB XII
  • Rentenabfindungen
  • Erstattung von Heizkosten bzw. Nebenkostenabrechnungen
  • Kosten für den Umbau eines Fahrzeuges (behindertengerecht)
  • viele andere Leistungen

P-Konto Freibetrag erhöhen mit der Bescheinigung §850k Abs. 5 ZPO

Wenn du bereits über ein P-Konto verfügst, existieren viele Möglichkeiten, den Freibetrag zu erhöhen. Oft geschieht dies aufgrund unterhaltsberechtigter Kinder und dergleichen. Aber auch Kindergeld, soziale Leistungen, Renten und diverse andere Posten, lassen sich vor einer Pfändung absichern.

Mit dem Musterformular §850k Abs. 5 ZPO, bist du auf der sicheren Seite. Grundsätzlich musst du aber die Nachweise erbringen. Angenommen du hast unterhaltsberechtigte Kinder. Dann musst du dem Anwalt (oder einer anderen Stelle), die Nachweise vorlegen. Wie lange gilt eine Erhöhung des Freibetrages vom P-Konto? Hier sind die Banken nach eigenem Ermessen gefragt. Üblich sind Zeiten von 2-3 Jahren. Danach musst du erneut die Bescheinigung §850k Abs. 5 ZPO vorlegen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Es besteht keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben. Die Freibeträge können sich zum 01.07. in ungeraden Jahren ändern!

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